Kapital­anlagen­recht

Das Kapital­anlagen­recht umfasst im Wesen­tlichen folgende Gebiete:

  1. Fehlerhafte (unvollständige) Beratung beim Vertragsschluss
  2. Fehlerhafte Vermögensverwaltung
  3. Prospekte mit Risikohinweisen werden nicht oder nicht rechtzeitig übergeben oder von Anlageberatern heruntergespielt
  4. Die Prospekte selbst sind fehlerhaft gestaltet und informieren unvollständig
  5. Ausführung von Finanztermingeschäften ohne ausreichende Risikoaufklärung
  6. Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen (z.B. Ad-hoc-Meldungen, Prospekte, Bilanzen)
  7. Kann die fehlerhafte Beratung der Gesellschaft selbst oder gar dem finanzierenden Kreditinstitut entgegen gehalten werden
  8. Widerruf des Vertrages wegen eines Haustürgeschäftes
zwei Personen geben sich die Hand

Das Kapitalanlagerecht ist kein Rechtsgebiet, das in einem einzigen Gesetz geregelt ist. Die für den Anleger relevanten Rechtsnormen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen, was für den Anleger die Materie sehr unübersichtlich macht. Wichtige gesetzliche Regelungen des Kapitalanlagerechts sind im Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Wertpapierprospektgesetz, Verkaufsprospektgesetz, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Investmentgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch und in zahlreichen weiteren Gesetzen enthalten. Die Grundgefahr für die Anleger bei solchen Beteiligungen liegt in einer schlechten Beratung. Wer von einem Anlageberater nur in rosarot die exzellenten Erfolgschancen ausgemalt bekommt, vergisst leicht den Blick auf die Risiken. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass der Anlageberater selbst kein Wort über die klassischen Risiken von Totalverlust des angelegten Kapitals, Nachschusspflicht und Nachhaftung verlauten lässt. Und die versprochenen Steuervorteile können sich zum Teil aufgrund der eigenen persönlichen Steuerlast gar nicht verwirklichen.

Auch im Bereich des Kapitalanlagerechts hat Rechtsanwältin Dr. jur. Moewert bereits fundierte Prozesserfahrung gesammelt. Sie vertritt geprellte Anleger, die mit Hilfe von Steuersparmodellen „für das Alter vorsorgen und dabei Steuern sparen“ wollten und erfahren mussten, dass ihre Altersvorsorge trotz jahrelanger Einzahlungen nichts mehr wert ist.