Christian Uhrig

Porträt von Christian Uhrig

Rechtsanwalt

Herr Uhrig ist der erste Rechtsanwalt im Landkreis Heidenheim, dem die Befugnis verliehen wurde, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

Mitglied des Deutschen Anwaltsvereines für Erbrecht
Mitglied des Deutschen Anwaltsvereines für Familienrecht

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Abschluss des ersten juristischen Staatsexamen mit Prädikat. Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz, OLG Zweibrücken und Landgericht Landau, Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens mit Prädikat.

Stationen:

  • Tätigkeit beim Landgericht Landau
  • Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Landau
  • Anwaltsstation in einer überregionalen Wirtschaftskanzlei in München
  • dreimonatige Mitarbeit als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Buenos Aires, Argentinien
  • Rechtsanwalt seit 2001 in Deutschland

Herr Uhrig ist der erste Rechtsanwalt im Landkreis Heidenheim, dem die Befugnis verliehen wurde, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

Rechtsanwalt Uhrig ist durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) zusätzlich ausgebildeter und geprüfter Testamentsvollstrecker. Er wird in der Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV geführt, die allen Nachlassgerichten in Deutschland vorliegt.

Rechtsanwalt Uhrig ist Dozent für Erbrecht und hält laufend zahlreiche Fachvorträge zu den Themen Erbrecht, Pflichtteil und Vorsorgevollmacht. Gerne können Sie sich an ihn wenden, wenn Sie an einem Vortrag für Ihr Unternehmen, Verein etc. Interesse haben. Erkundigen Sie sich bei unserem Sekretariat nach laufenden Vorträgen in Ihrer Region.