Medizin­recht

Fachanwalt Medizin­recht

Frau Rechtsanwältin Grüner ist seit 2000 Rechtsanwältin und seit 2010 auch als Fachanwältin für Medizinrecht spezialisiert und kann Sie durch ihre langjährige Tätigkeit bestmöglich vertreten und beraten.
Das Medizinrecht regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten.
Es erfordert als komplexe Materie besondere praktische und theoretische Kenntnisse in vielen verschiedenen Einzelbereichen.

Ein Ärzteteam während einer Operation
Medizinrecht für Ärzte und Zahnärzte

Medizinrecht für Ärzte und Zahnärzte

Als unsere Mandanten sehen wir Angehörige der Heil- und Hilfsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Kliniken, MVZ-Träger, Pflegedienste, Physiotherapeuten, ärztliche Berufsverbände, pharmazeutische Unternehmen, Apotheken sowie deren Interessenvertretungen und Versicherer.

Wir beraten oder vertreten Sie bei Gründung, Beteiligung oder dem Kauf bis hin zum Verkauf oder dem Ausscheiden aus der Gesellschaft.

Die tägliche ärztliche Praxis verlangt von den Ärzten neben einem Höchstmaß ärztlicher Sorgfalt bei der Behandlung und Versorgung der Patienten auch die Fähigkeit zur Bewältigung juristischer Fragen.

Als Fachanwälte für Medizin-, Versicherungs-; Arbeits-, Miet- und Sozialrecht sowie einer langjährigen Erfahrung beraten wir Ärzte von der Niederlassung und Praxisgründung an. Wir begleiten Sie schon bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, Kreditverträgen, gesellschaftsrechtlichen Vertragsverhandlungen und Gestaltung von Verträgen oder beraten Sie im Falle des Kaufs, Verkaufs oder sonstiger Beendigung und Abwicklung einer ärztlichen Praxis.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in Arzthaftungsfragen im Falle der Inanspruchnahme aus Behandlungsfehler sowohl zivil- als auch strafrechtlich.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Zivil-, Gesellschafts-, Miet-, Wettbewerbsrecht:

  • Vertragsgestaltung und Prüfung
  • Beratung bei Gründung der eigenen Praxis
  • arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
  • Kooperationsverträge bei Gemeinschaftspraxis
  • Kauf oder Verkauf einer Praxis
  • erbrechtliche Beratung bei Praxisnachfolge
  • kassenärztliche und kammerrechtliche Beratung und Vertretung
  • Forderungsmanagement von Honoraransprüchen
  • Abwehr widerrechtlicher Eintragungen und Bewertungen in Medizinforen

Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht:

  • Inanspruchnahme aus Behandlungsfehler
  • Vorwurf des Verstoßes gegen die Schweigepflicht
  • Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz
  • Vorwurf des Verstoßes gegen Rechnungsvorschriften
Medizinrecht für Patienten

Medizinrecht für Patienten

Das Medizinrecht ist eine sehr komplexe Materie. Sie erfordert von Ihrem Anwalt eine besondere juristische und medizinische Kenntnis. Die Rechtsanwaltskammern haben insoweit reagiert und verleihen nach erfolgreicher Absolvierung eines entsprechenden Fachanwaltslehrgangs und dem Nachweis nachhaltiger Erfahrung in diesem Fachgebiet den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“. Der Nachweis ist dauerhaft durch stetige Fortbildung zu erneuern. Nur bei einem Fachanwalt können Sie sicher sein, dass dieser eine Mindestanzahl von Fällen bearbeitet hat, um den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, und sich regelmäßig fortbildet, um den Fachanwaltstitel zu behalten.

Realistische Einschätzung der Rechtslage

Wird ein ärztlicher Behandlungsfehler vermutet, ist es wichtig, die Behandlungsunterlagen zu sichten und sie sowohl medizinisch als auch rechtlich auszuwerten. Am Anfang des Mandats müssen die Behandlungsunterlagen angefordert werden. Im ersten Schritt dürfen Sie also von uns eine akribische Auswertung der Krankenunterlagen sowie eine verlässliche Einschätzung der rechtlichen Situation erwarten. Wenn wir Chancen auf Schadensersatz sehen, informieren wir Sie über mögliche Forderungen. Dabei erläutern wir etwaige Kostenrisiken genauso wie die aktuelle Rechtsprechung zu Behandlungsfehlern.

Wenn Sie als Patient Opfer einer ärztlichen Falschbehandlung geworden sind, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Wir haben umfangreiche Erfahrung für die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei Fehlern einer medizinischen Behandlung und Vertretung von Patienten und Ärzten in allen Bereichen des Arzthaftungsrechtes, z.B.
Behandlungsfehler: Grobe Behandlungsfehler durch falsche Diagnose, grobe Therapie- und Organisationsfehler, fehlende oder fundamental falsche Diagnostik bei „Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln“ und unzureichender Aufklärung
OP-Fehler: Z.B. Seitenverwechslung, Verstoß gegen die ärztliche Sorgfalt oder Schäden bei Operationserweiterung ohne Aufklärung, u.a.
Geburtsschäden: Wenn Ihr Kind bei der Geburt durch einen Arztfehler bleibende Schäden davongetragen hat
Recht der Medizinprodukte, Haftungsrecht bei Medizinprodukten: Z. B. Hüftprothesen Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und materiellen Ansprüchen wie weiteren Behandlungskosten, Erwerbs- Unterhalts- und Haushaltsführungsschaden

Mit fachanwaltlicher Unterstützung können Sie klären, ob ein Behandlungsfehler geltend gemacht und wie dieser unter Berücksichtigung der Beweislastregeln nachgewiesen werden kann, weiterhin ob Schmerzensgeld und Ersatzansprüche geltend gemacht werden können - und vor allem in welcher Höhe

Ihre Rechte:

  • Schmerzensgeld
  • Schadenersatz
  • Verdienstausfall
  • Unterhalt
  • Kostenerstattung
  • Schadensersatzansprüchen
  • Feststellung eines Grad der Behinderung (GdB)
  • Feststellung der Berufsunfähigkeit
  • Feststellung von Rentenansprüchen

Unsere Leistungen für Patienten:

  • Geltendmachung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
  • Entwicklung der optimalen Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Außergerichtliche Einigung oder Klage bei

Schmerzensgeld- und Schadensersatz beziffern

Liegt ein Behandlungsfehler vor, der einen Gesundheitsschaden zumindest mitverursacht hat, steht Ihnen nicht nur Schmerzensgeld zu. Sie haben auch Anspruch auf weiteren Schadensersatz, wie beispielsweise den Pflegemehrbedarfsschaden, den Ersatz von Fahrtkosten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, die vom Krankenversicherer nicht getragen werden. Gegebenenfalls haben sie auch Anspruch auf einen später entstehenden Verdienstausfall.

Ein angemessenes Schmerzensgeld bringt Ihnen Ihre Gesundheit nicht zurück, doch es entlastet Sie finanziell, es entspannt die wirtschaftliche Situation und kann somit wesentlich zur Genesung beitragen.

Ziel ist eine angemessene Entschädigung

Um Ihnen einen langjährigen Prozess zu ersparen, versuchen wir stets, Ihnen außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Doch nicht immer lässt sich bei einem Behandlungsfehler ein Prozess vermeiden.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dim Arzthaftungs- und Krankenhaushaftungsrecht. Hier verhelfen wir Ihnen zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Falle einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.

Ein weiterer Kernpunkt unserer Tätigkeit ist in diesem Zusammenhang die Bezifferung des Ihnen entstandenen Personenschadens (Verdienstausfall, Pflegemehrbedarf, Haushaltsführungsschaden, etc.).

Auch bei Fragen rund um die folgenden Rechtsgebiete sind wir für Sie da:

  • Medizinrecht
  • Patientenrecht
  • Sozialversicherungsrecht (Schwerbehindertenanerkennung, Erwerbsunfähigkeitsrente, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Private Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Dr. jur. Moewert ist die erste Rechtsanwältin im Landkreis Heidenheim, der von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Befugnis verliehen wurde, die Bezeichnung Fachanwältin für Versicherungsrecht im Landkreis Heidenheim zu führen.

Nur sehr wenige Kanzleien haben sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert. Es handelt sich um ein äußerst komplexes und sich schnell veränderndes Rechtsgebiet. Neben den zahlreichen Versicherungsgesetzen sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen relevant. Diese Klauselwerke können bei jeder Versicherung anders sein, sie sind oftmals schwer verständlich und unterliegen einem ständigen Wandel. Ohne Erfahrung und ohne spezielle Kenntnisse ist eine seriöse und gerichtsbeständige Rechtsauskunft nicht möglich. Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass die Versicherungen Schadensfälle gar nicht oder nur unvollständig regulieren. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn die Versicherung vermeintlich unbürokratisch und schnell reguliert. In diesen Fällen erhalten Sie oft nicht annähernd das, was Ihnen zustehen würde. Auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle durch Ihren Anwalt ist besser. So lehnen die Versicherungen z.B. bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung in bis zu 30 % der Fälle zunächst jegliche Zahlungen ab. Daher ist rechtzeitiger fachanwaltlicher Rat bares Geld wert.

Zu den Rechtsgebieten, die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung für die juristische Praxis gewonnen haben, zählt der gesamte Bereich des Versicherungsrechts.

Nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Materie und wachsenden Anforderungen an die anwaltliche Beratung auf diesem Rechtsgebiet führte der Gesetzgeber den Fachanwalt für Versicherungsrecht ein.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um den Versicherungsvertrag.

Hierzu zählen insbesondere

  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Gebäude- und Sachversicherung
  • Speditions- und Transportversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Private und gesetzliche Krankenversicherung
  • Private und gesetzliche Rentenversicherung
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)

 

Berufsunfähigkeit

Eine der wichtigsten Versicherungen im Rahmen der privaten Daseinsvorsorge ist zweifellos die Berufsunfähigkeitsversicherung. Egal ob selbstständig oder als Angestellter tätig – gerade junge Familien können und sollten auf die finanzielle Absicherung nicht leichtfertig verzichten. Kommt es in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls zur Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der vereinbarten Leistungen und Vertragsbedingungen die entstandene finanzielle Lücke.

Aber nicht immer zahlt die Versicherung. Ob beim Vertragsschluss oder später - kaum eine andere Versicherung wirft so viele rechtliche Fragen auf wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Und nicht selten kommt statt der erhofften Zahlungen die Anfechtung des Vertrages, erklärt die Versicherung den Rücktritt vom Vertrag oder lehnt die Leistung aus sonstigen Gründen ab.

Eine Ablehnung durch die Versicherung muss aber noch nicht in jedem Fall das Ende sein. Wir überprüfen mit Ihnen die Gründe der Ablehnung und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung soll helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Aber immer wieder kommt es vor, dass bei einem Körperschaden die Versicherung nicht zahlt. Oftmals besteht bereits Streit über die Frage, ob überhaupt ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegt. Oder die Höhe der unfallbedingten Invalidität wird von den Parteien unterschiedlich bewertet. Aber auch andere rechtliche Fragen wie ein Verstoß gegen vorvertragliche Anzeigepflichten stehen der begehrten Versicherungsleistung nicht selten entgegen.

Als Fachanwälte für Versicherungsrecht und für Medizinrecht helfen wir unserem Mandanten, im Falle eines Unfalls seine Ansprüche sowohl gegenüber seiner privaten Unfallversicherung als auch gegenüber den Sozialversicherungsträgern durchzusetzen.

Heim- und Pflegerecht

Sozialrecht im Medizinrecht

  • MDK-Prüfungen
  • Honorarrückforderungen
  • Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden

Haftungsrecht

Haftung bei Verletzung von Bewohnern und Besuchern u.ä.

Heimvertragsrecht

  • Entwurf von Heimverträgen
  • Auseinandersetzungen aus dem Heimvertrag
  • Entgelterhöhungen

Zulassungsverfahren

Bestand und Kündigung von Versorgungsverträgen sowie Anzeige- und Untersagungsverfahren

Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden

  • Qualitätsprüfungen der Heimaufsicht und des MDK
  • Rechtsschutz bei Lebensmittelüberwachung

Leistungsrecht

  • Abgelehnte Verordnungen/Hilfs­mittel
  • Einstufung in eine Pflegestufe

Strafrecht

  • strafrechtlicher Ermittlungen (Körperverletzung/fahrlässige Tötung/Miss­handlung Schutz­befohlener/Abrechnungs­betrug)
  • Abrechnungsbetrug, Fahrlässigkeitsdelikte usw.

Arbeits­rechtlichee Probleme

Kündigung von Mitarbeitern, etc.