Medizinrecht für Patienten
Das Medizinrecht ist eine sehr komplexe Materie. Sie erfordert von Ihrem Anwalt eine besondere juristische und medizinische Kenntnis. Die Rechtsanwaltskammern haben insoweit reagiert und verleihen nach erfolgreicher Absolvierung eines entsprechenden Fachanwaltslehrgangs und dem Nachweis nachhaltiger Erfahrung in diesem Fachgebiet den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“. Der Nachweis ist dauerhaft durch stetige Fortbildung zu erneuern. Nur bei einem Fachanwalt können Sie sicher sein, dass dieser eine Mindestanzahl von Fällen bearbeitet hat, um den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, und sich regelmäßig fortbildet, um den Fachanwaltstitel zu behalten.
Realistische Einschätzung der Rechtslage
Wird ein ärztlicher Behandlungsfehler vermutet, ist es wichtig, die Behandlungsunterlagen zu sichten und sie sowohl medizinisch als auch rechtlich auszuwerten. Am Anfang des Mandats müssen die Behandlungsunterlagen angefordert werden. Im ersten Schritt dürfen Sie also von uns eine akribische Auswertung der Krankenunterlagen sowie eine verlässliche Einschätzung der rechtlichen Situation erwarten. Wenn wir Chancen auf Schadensersatz sehen, informieren wir Sie über mögliche Forderungen. Dabei erläutern wir etwaige Kostenrisiken genauso wie die aktuelle Rechtsprechung zu Behandlungsfehlern.
Wenn Sie als Patient Opfer einer ärztlichen Falschbehandlung geworden sind, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Wir haben umfangreiche Erfahrung für die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei Fehlern einer medizinischen Behandlung und Vertretung von Patienten und Ärzten in allen Bereichen des Arzthaftungsrechtes, z.B.
Behandlungsfehler: Grobe Behandlungsfehler durch falsche Diagnose, grobe Therapie- und Organisationsfehler, fehlende oder fundamental falsche Diagnostik bei „Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln“ und unzureichender Aufklärung
OP-Fehler: Z.B. Seitenverwechslung, Verstoß gegen die ärztliche Sorgfalt oder Schäden bei Operationserweiterung ohne Aufklärung, u.a.
Geburtsschäden: Wenn Ihr Kind bei der Geburt durch einen Arztfehler bleibende Schäden davongetragen hat
Recht der Medizinprodukte, Haftungsrecht bei Medizinprodukten: Z. B. Hüftprothesen Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und materiellen Ansprüchen wie weiteren Behandlungskosten, Erwerbs- Unterhalts- und Haushaltsführungsschaden
Mit fachanwaltlicher Unterstützung können Sie klären, ob ein Behandlungsfehler geltend gemacht und wie dieser unter Berücksichtigung der Beweislastregeln nachgewiesen werden kann, weiterhin ob Schmerzensgeld und Ersatzansprüche geltend gemacht werden können - und vor allem in welcher Höhe
Ihre Rechte:
- Schmerzensgeld
- Schadenersatz
- Verdienstausfall
- Unterhalt
- Kostenerstattung
- Schadensersatzansprüchen
- Feststellung eines Grad der Behinderung (GdB)
- Feststellung der Berufsunfähigkeit
- Feststellung von Rentenansprüchen
Unsere Leistungen für Patienten:
- Geltendmachung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
- Entwicklung der optimalen Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Außergerichtliche Einigung oder Klage bei
Schmerzensgeld- und Schadensersatz beziffern
Liegt ein Behandlungsfehler vor, der einen Gesundheitsschaden zumindest mitverursacht hat, steht Ihnen nicht nur Schmerzensgeld zu. Sie haben auch Anspruch auf weiteren Schadensersatz, wie beispielsweise den Pflegemehrbedarfsschaden, den Ersatz von Fahrtkosten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, die vom Krankenversicherer nicht getragen werden. Gegebenenfalls haben sie auch Anspruch auf einen später entstehenden Verdienstausfall.
Ein angemessenes Schmerzensgeld bringt Ihnen Ihre Gesundheit nicht zurück, doch es entlastet Sie finanziell, es entspannt die wirtschaftliche Situation und kann somit wesentlich zur Genesung beitragen.
Ziel ist eine angemessene Entschädigung
Um Ihnen einen langjährigen Prozess zu ersparen, versuchen wir stets, Ihnen außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Doch nicht immer lässt sich bei einem Behandlungsfehler ein Prozess vermeiden.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dim Arzthaftungs- und Krankenhaushaftungsrecht. Hier verhelfen wir Ihnen zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Falle einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.
Ein weiterer Kernpunkt unserer Tätigkeit ist in diesem Zusammenhang die Bezifferung des Ihnen entstandenen Personenschadens (Verdienstausfall, Pflegemehrbedarf, Haushaltsführungsschaden, etc.).
Auch bei Fragen rund um die folgenden Rechtsgebiete sind wir für Sie da:
- Medizinrecht
- Patientenrecht
- Sozialversicherungsrecht (Schwerbehindertenanerkennung, Erwerbsunfähigkeitsrente, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung)
- Private Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung