Ver­waltungs­recht

Das Verwaltungsrecht regelt die vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen Behörden von Bund, Land, Kreis, Städten und Gemeinden einerseits und dem Bürger andererseits, gleichgültig ob der Staat durch Verbote, Untersagungen, Ablehnungen in die Belange der Bürger eingreift oder durch Erlaubnisse, Genehmigungen, Leistungen, Subventionen oder Fördermaßnahmen in Erscheinung tritt bzw. diese Leistungen ablehnt.

Das Verwaltungsrecht ist im Hinblick auf die vom Staat zu treffenden und getroffenen gesetzlichen Regelungen so breit gefächert, dass hier nur einzelne Schwerpunkte aufgeführt werden sollen, von denen der Bürger mit einiger Wahrscheinlichkeit in der Regel betroffen wird.

Das Bundesverwaltungsgericht
1. Baurecht
  1. Wenn es um die Schaffung von Baugelände durch Bebauungspläne geht, gilt es im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die Belange der betroffenen Grundstückseigentümer im Gebiet oder im angrenzenden benachbarten Gebiet frühzeitig geltend zu machen, bzw. bei Rechtsverletzungen gegen den Bebauungsplan rechtlich vorzugehen.
  2. Im sogenannten Bauordnungsrecht geht es um die Verfolgung eines eigenen Bauvorhabens gegenüber der Gemeinde bzw. der Genehmigungsbehörde, also um die Frage ob und wie ich bauen darf, bzw. wie ich mich gegen die Ablehnung eines Vorhabens zur Wehr setzen kann.
  3. Weiter kann geklärt werden, wie ich mich gegen Auflagen oder Bedingungen wenden kann oder was ich tun kann, wenn mir der Bau eingestellt oder die Nutzung untersagt wird.
  4. Die Gemeinde und die Baugenehmigungsbehörde haben auch die nachbarlichen Belange im Rahmen ihrer Aufgaben zu würdigen und einzuhalten. Es kann deshalb auch die Situation eintreten, dass man sich gegen ein Vorhaben in der Nachbarschaft wenden muss, wenn durch das Vorhaben die Verletzung eigener Belange droht. Man spricht hier vom öffentlich rechtlichen Nachbarrecht.
2. Abgabenrecht

Jeder Bürger, der Eigentümer eines Grundstückes ist, ist von kommunalen Abgaben betroffen, nämlich kommunalen Beiträgen, Gebühren und Steuern.

Beiträge werden gehoben für die erstmalige Herstellung von Straßen (Erschließungsbeiträge) sowie Anschlussbeiträge für den späteren Ausbau der Straßen (Ausbaubeiträge).

Daneben verlangt die Gemeinde Kostenersatz für die Haus- und Grundstücksanschlüsse für Wasser und Kanal.

Gebühren werden für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung oder zum Beispiel Benutzungsgebühren für die Nutzung von Friedhof, Leichenhalle und anderer gemeindlicher Einrichtungen erhoben.

Die Erhebung der Abgaben stellt hohe Ansprüche tatsächlicher und rechtlicher Art an die Verwaltung bei Erlass der Bescheide, aber auch im Hinblick auf eine Überprüfung auf deren Rechtmäßigkeit durch den betroffenen Bürger.

3. Verkehrsrecht
  1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht bzw. die Verwaltungsbehörde stellt in der Regel einen ganz schwerwiegenden Eingriff für den betroffenen Bürger dar, weil oft nicht nur die fehlende Mobilität die Folge ist, sondern Erwerb oder Beruf auf dem Spiel stehen. Im Fall der Fälle, gilt es alle Möglichkeiten auszuschöpfen, einen Entzug zu verhindern oder falls dies nicht möglich oder nicht mehr möglich ist, die Wiedererteilung zu beschleunigen. Auch bei ergangenem Fahrverbot kann deren Folge abgefedert werden.
  2. Ordnungswidrigkeiten
    Im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften bzw. Verstößen gegen diese kommt es zu Ordnungswidrigkeitsverfahren, die zu einer Verhängung eines Bußgeldes führen. Hier kann man nicht mit Geld alles gut machen, da oft auch das sogenannte Punktekonto in Flensburg anwächst. Wenn schon die Geldbuße unumgänglich ist, kann immer noch versucht werden, deren Höhe oder die zu erwartenden Punkte zu drücken.
    Nicht nur das Straßenverkehrsrecht, sondern nahezu alle verwaltungsrechtlichen Vorschriften sehen für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften Bußgelder zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten vor, sofern die Verstöße keine strafrechtlichen Vergehen zum Inhalt haben.
4. Weitere bedeutsame Vorschriften des Verwaltungsrechtes enthalten
  • Die Gewerbeordnung
  • Die Handwerksordnung
  • Das Abfallrecht
  • Das Jagd- und Fischereirecht (Jagd- und Fischereischein)
  • Das Waffenrecht (Waffenschein, Waffenbesitzkarte)
  • Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
  • Das Gaststättenrecht
  • und nicht zuletzt die Vorschriften des Polizeigesetzes auch in Verbindung mit Polizeiverordnungen zum Beispiel über das Halten gefährlicher Hunde
5. Das Verwaltungsverfahren

Die Durchsetzungen von Ansprüchen der Bürger gegen die Verwaltungsbehörde sowie die Abwehr von Eingriffen der Verwaltung durch den Bürger sieht neben der Kenntnis der materiellrechtlichen oben genannten Vorschriften profunde Kenntnisse der erforderlichen Verfahrensvorschriften, vom Antragsverfahren zum Widerspruchsverfahren bis hin zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei einer erforderlichen Klage zu den Verwaltungsgerichten.