Versicherungs­recht

Rechtsanwältin Dr. jur. Moewert ist die erste Rechtsanwältin im Landkreis Heidenheim, der von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Befugnis verliehen wurde, die Bezeichnung Fachanwältin für Versicherungsrecht im Landkreis Heidenheim zu führen.

Nur sehr wenige Kanzleien haben sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert. Es handelt sich um ein äußerst komplexes und sich schnell veränderndes Rechtsgebiet. Neben den zahlreichen Versicherungsgesetzen sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen relevant.

Ein Mann stürzt von seinem Gefährt

Diese Klauselwerke können bei jeder Versicherung anders sein, sie sind oftmals schwer verständlich und unterliegen einem ständigen Wandel. Ohne Erfahrung und ohne spezielle Kenntnisse ist eine seriöse und gerichtsbeständige Rechtsauskunft nicht möglich. Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass die Versicherungen Schadensfälle gar nicht oder nur unvollständig regulieren. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn die Versicherung vermeintlich unbürokratisch und schnell reguliert. In diesen Fällen erhalten Sie oft nicht annähernd das, was Ihnen zustehen würde. Auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle durch Ihren Anwalt ist besser. So lehnen die Versicherungen z.B. bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung in bis zu 30 % der Fälle zunächst jegliche Zahlungen ab. Daher ist rechtzeitiger fachanwaltlicher Rat bares Geld wert.

Zu den Rechtsgebieten, die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung für die juristische Praxis gewonnen haben, zählt der gesamte Bereich des Versicherungsrechts.

Nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Materie und wachsenden Anforderungen an die anwaltliche Beratung auf diesem Rechtsgebiet führte der Gesetzgeber den Fachanwalt für Versicherungsrecht ein.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um den Versicherungsvertrag.

Hierzu zählen insbesondere

  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Gebäude- und Sachversicherung
  • Speditions- und Transportversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Private und gesetzliche Krankenversicherung
  • Private und gesetzliche Rentenversicherung
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)

Berufsunfähigkeit

Eine der wichtigsten Versicherungen im Rahmen der privaten Daseinsvorsorge ist zweifellos die Berufsunfähigkeitsversicherung. Egal ob selbstständig oder als Angestellter tätig – gerade junge Familien können und sollten auf die finanzielle Absicherung nicht leichtfertig verzichten. Kommt es in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls zur Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der vereinbarten Leistungen und Vertragsbedingungen die entstandene finanzielle Lücke.

Aber nicht immer zahlt die Versicherung. Ob beim Vertragsschluss oder später - kaum eine andere Versicherung wirft so viele rechtliche Fragen auf wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Und nicht selten kommt statt der erhofften Zahlungen die Anfechtung des Vertrages, erklärt die Versicherung den Rücktritt vom Vertrag oder lehnt die Leistung aus sonstigen Gründen ab.

Eine Ablehnung durch die Versicherung muss aber noch nicht in jedem Fall das Ende sein. Wir überprüfen mit Ihnen die Gründe der Ablehnung und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung soll helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Aber immer wieder kommt es vor, dass bei einem Körperschaden die Versicherung nicht zahlt. Oftmals besteht bereits Streit über die Frage, ob überhaupt ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegt. Oder die Höhe der unfallbedingten Invalidität wird von den Parteien unterschiedlich bewertet. Aber auch andere rechtliche Fragen wie ein Verstoß gegen vorvertragliche Anzeigepflichten stehen der begehrten Versicherungsleistung nicht selten entgegen.

Als Fachanwälte für Versicherungsrecht und für Medizinrecht helfen wir unserem Mandanten, im Falle eines Unfalls seine Ansprüche sowohl gegenüber seiner privaten Unfallversicherung als auch gegenüber den Sozialversicherungsträgern durchzusetzen.